AGB
Helfwerker, ein Geschäftsbereich der Learndev e.K. · Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „Helfwerker" (nachfolgend „Plattform" oder „Software"). Die Plattform hilft Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, eingehende Anfragen aus verschiedenen Kanälen zu erfassen, zu ordnen und bis zur Abnahme zu bearbeiten. Sie richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform zwischen der Learndev e.K., Inhaber Marius Helf, Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter"), handelnd unter der Bezeichnung „Helfwerker", und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die Plattform in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht Gegenstand dieser AGB und findet nicht statt.
(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein Vertragsschluss mit Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist nicht Gegenstand dieser AGB und findet nicht statt. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der Plattform und den Vertragsschluss auf diese Gebiete zu beschränken und Bestellungen von Kunden mit Sitz außerhalb dieser Gebiete abzulehnen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen gleichartigen Verträge zwischen den Parteien, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Plattform zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) für die Dauer des Vertrages sowie die Speicherung der vom Kunden eingegebenen und im Rahmen der Nutzung entstehenden Daten auf einer vom Anbieter betriebenen Infrastruktur. Der Kunde erhält keine Kopie der Software; die Software verbleibt auf der Infrastruktur des Anbieters oder seiner Unterauftragsverarbeiter.
(2) Die Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet gegen ein laufendes Entgelt ist in ihrem Schwerpunkt als Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB einzuordnen. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand während der Vertragslaufzeit. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein wirtschaftlicher Erfolg des Kunden, wird nicht geschuldet.
(3) Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand bestimmt sich nach der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, dem gewählten Paket sowie den Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Verfügbarkeit und Wartung (§ 5). Die Software wird als Standardsoftware in ihrer jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Gestaltungen oder eine unveränderte Beibehaltung einzelner Funktionen besteht nicht, soweit der vertragsgemäße Gebrauch insgesamt gewahrt bleibt.
(4) Der in der Plattform enthaltene Website-Baukasten ist ein Bestandteil der zur Nutzung überlassenen Software. Er stellt keine individuelle Werkleistung im Sinne des § 631 BGB dar; der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Erstellung einer individuellen Website als abnahmefähiges Werk.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform und der Pakete auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein Paket bestellt oder registriert und der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang zur Plattform freischaltet. Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(3) Soweit der Anbieter eine unentgeltliche Test- oder Einführungsphase anbietet, ergeben sich deren Umfang und Dauer aus dem jeweiligen Angebot. Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltliche Testzugänge jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.
§ 4 Leistungsbeschreibung und Leistungsgrenzen
(1) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und dem gewählten Paket. Die Plattform unterstützt insbesondere die Annahme und Sammlung von Anfragen über verschiedene Kanäle (unter anderem Formulare, E-Mail, Telefon und manuelle Erfassung), deren Vorsortierung und Bündelung, das Erstellen von Angebotsentwürfen, die Terminabstimmung, die Kommunikation mit Endkunden des Kunden sowie einen Website-Baukasten.
(2) Die Plattform nutzt automatisierte Verfahren, unter anderem Verfahren der künstlichen Intelligenz, um Eingaben aufzubereiten (zum Beispiel um Anfragen zu klassifizieren, Sprachnachrichten und Anrufe in Text umzuwandeln, Inhalte zusammenzufassen sowie Angebots- und Kostenentwürfe vorzuschlagen). Sämtliche automatisiert erzeugten Ausgaben sind unverbindliche Vorschläge und Entwürfe. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung automatisiert erzeugter Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor jeder rechtsverbindlichen oder wirtschaftlich bedeutsamen Verwendung (insbesondere vor dem Versand von Angeboten an Endkunden) selbst zu prüfen. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung gegenüber Endkunden findet nicht statt; die rechtsverbindliche Handlung setzt stets eine eigene Entscheidung des Kunden voraus.
(3) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Die Plattform ist insbesondere keine Buchhaltungs-, Rechnungs- oder Steuersoftware und ersetzt keine solche. Vom Kunden verwendete Texte, Preise, Kalkulationen, Angebote und rechtliche Angaben liegen in seiner alleinigen Verantwortung.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere um sie an den technischen Fortschritt, geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder Sicherheitsanforderungen anzupassen. Änderungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht mehr als nur unerheblich einschränken, wird der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist in Textform ankündigen; in diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach § 9 Absatz 4 zu.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Drittanbieter
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform von 99 Prozent im Jahresmittel, gemessen am Anschluss des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums an das Internet. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert und nicht garantiert.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Umständen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere:
- planmäßige Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten, die der Anbieter, soweit zumutbar, in nutzungsarme Zeiten legt,
- höhere Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht beeinflussbare Ereignisse (zum Beispiel Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Störungen des Internets oder der Stromversorgung),
- Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden (zum Beispiel dessen Internetanbindung oder Endgeräte),
- Störungen oder Ausfälle bei Infrastruktur- und sonstigen Drittanbietern, die der Anbieter zur Leistungserbringung einsetzt (unter anderem Cloudflare, Twilio, Resend und Stripe; siehe die Liste der Unterauftragsverarbeiter unter /unterverarbeiter).
(3) Der Anbieter erstellt im Rahmen des Üblichen regelmäßige Sicherungskopien der Kundendaten, um im Störungsfall eine Wiederherstellung zu ermöglichen. Eine Gewähr für die vollständige und jederzeitige Wiederherstellbarkeit wird nicht übernommen. Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm verantworteten Daten selbst mitverantwortlich und kann über die von der Plattform bereitgestellten Exportfunktionen eigene Sicherungen erstellen.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Plattform sowie für die von ihm eingegebenen und verarbeiteten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten oder über die Plattform erhobenen personenbezogenen Daten seiner Endkunden berechtigt ist und über die erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügt.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- die für die jeweilige Verarbeitung erforderlichen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen und, soweit erforderlich, Einwilligungen der betroffenen Personen selbst einzuholen und nachzuhalten,
- bei der Nutzung der telefonischen Anrufannahme die betroffenen Anrufer in gesetzlich erforderlichem Umfang über eine etwaige Aufzeichnung und Verarbeitung des Gesprächs zu informieren und, soweit erforderlich, deren Einwilligung einzuholen,
- vor dem Versand von Werbung per E-Mail, SMS oder anderen Kanälen die Anforderungen des § 7 UWG sowie der datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die erforderlichen Einwilligungen vorzuhalten,
- auf seinen mit der Plattform betriebenen Websites und Formularen ein vollständiges und zutreffendes Impressum sowie eine vollständige und zutreffende Datenschutzerklärung bereitzustellen,
- keine rechtswidrigen, strafbaren, jugendgefährdenden, wettbewerbswidrigen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte über die Plattform zu verarbeiten oder zu verbreiten,
- die ihm überlassenen Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
(3) Der Kunde stellt die von ihm für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere geeignete Endgeräte, Software und Internetverbindung) auf eigene Kosten bereit.
(4) Verletzt der Kunde die Pflichten aus diesem Paragraphen und ist dadurch die Sicherheit oder der ordnungsgemäße Betrieb der Plattform, anderer Kunden oder Dritter gefährdet, ist der Anbieter berechtigt, betroffene Inhalte vorübergehend zu sperren oder den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken. Der Anbieter wird den Kunden hierüber, soweit möglich, vorab, andernfalls unverzüglich informieren und die Maßnahme auf das erforderliche Maß beschränken.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Struktur, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung sowie an Marken und sonstigen Kennzeichen des Anbieters verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern. Eine über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehende Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung (über die gesetzlich zwingenden Grenzen hinaus) oder Zugänglichmachung an Dritte, ist nicht gestattet.
(3) Die vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten bleiben im Verhältnis der Parteien dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter ist berechtigt, diese Inhalte und Daten zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Für die datenschutzrechtliche Verarbeitung im Auftrag gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 13).
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Angebot oder der Preisliste des Anbieters. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die laufende Vergütung ist wiederkehrend und im Voraus fällig, bei monatlicher Zahlweise jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Bei jährlicher Zahlweise wird die Vergütung für den gesamten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsdienstleister, insbesondere per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Kunde stellt sicher, dass ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist und für Deckung gesorgt ist. Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, kann die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt werden.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Absatz 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung länger als 14 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt für die Dauer der Sperre bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 9 Absatz 3) bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Der Anbieter teilt die Anpassung in Textform mit. Erhöht sich die Vergütung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach § 9 Absatz 4 zu; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenexport
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat keine Mindestlaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Wurde eine jährliche Zahlweise gewählt, endet der Vertrag frühestens zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums, sofern er nicht zuvor ordentlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung in Höhe von mindestens zwei vollen Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen seine Pflichten aus § 6 verstößt.
(4) In den in diesen AGB genannten Fällen (§ 4 Absatz 4, § 8 Absatz 6, § 15) steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der angekündigten Änderung zu.
(5) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit, soweit die Plattform hierfür Funktionen vorsieht. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt und, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, verpflichtet, die Kundendaten zu löschen. Für die datenschutzrechtliche Behandlung nach Vertragsende gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 13).
§ 10 Mängelrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet die Bereitstellung der Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand nach Maßgabe von § 2 und § 5. Auf das Mietverhältnis finden die §§ 535 ff. BGB Anwendung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes und rechtlich Zulässiges geregelt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz wegen eines Mangels richtet sich im Übrigen nach § 11.
(3) Der Kunde hat Mängel der Plattform unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und dabei die Erscheinungsform und die Umstände des Auftretens so genau wie möglich zu beschreiben (§ 536c BGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten die gesetzlichen Folgen des § 536c Absatz 2 BGB.
(4) Das Recht des Kunden zur Minderung der Vergütung wegen eines Mangels wird wie folgt ausgestaltet: Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung eigenmächtig zu mindern oder mit einem behaupteten Minderungsbetrag aufzurechnen. Der Kunde kann eine wegen eines Mangels zu viel gezahlte Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zurückverlangen, soweit der Mangel und der betroffene Zeitraum nachgewiesen sind. Die Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsregelung des § 8 Absatz 7 bleibt unberührt.
(5) Ein Mangel liegt nicht vor bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch. Als Mangel gelten insbesondere nicht Beeinträchtigungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden, auf vom Kunden zu vertretenden Umständen oder auf Störungen im Sinne von § 5 Absatz 2 beruhen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt im Rahmen einer übernommenen Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht.
(4) Die Haftung des Anbieters nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte oder geschuldete Vergütung. Für den Verlust von Daten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Gefahrenlage entsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden eingetreten wäre. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sowie Ansprüche Dritter sind in den Fällen der Absätze 2 und 3 vom Ersatz ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1. Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung automatisiert erzeugter Ausgaben im Sinne von § 4 Absatz 2 und nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde solche Ausgaben ungeprüft verwendet.
§ 12 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform oder wegen der vom Kunden verarbeiteten Inhalte und Daten gegen den Anbieter geltend machen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen fehlender Rechtsgrundlagen oder Einwilligungen, wegen einer unzulässigen Aufzeichnung von Telefongesprächen, wegen unzulässiger Werbung, wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums oder einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung auf den Websites und Formularen des Kunden sowie wegen rechtsverletzender Inhalte.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Für diese Verarbeitung gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die unter /avv abrufbar ist und Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Mit Abschluss des Vertrages und Annahme dieser AGB gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als geschlossen. Die vom Anbieter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind unter /unterverarbeiter aufgeführt. Der Kunde stimmt deren Einsatz nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (insbesondere Vertrags-, Konto- und Abrechnungsdaten des Kunden), enthält die Datenschutzerklärung für die Web-App unter /datenschutz-app.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits zulässigerweise bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen, die die Hauptleistungspflichten (insbesondere Leistungsumfang oder Vergütung) betreffen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Für Vergütungsanpassungen gilt § 8 Absatz 6.
(3) Änderungen, die ausschließlich Nebenpflichten betreffen (zum Beispiel die Anpassung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern oder redaktionelle Klarstellungen), teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter weist den Kunden in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung der Frist, die Folgen des Schweigens und das Widerspruchsrecht hin. Widerspricht der Kunde, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht nach § 9 Absatz 4 zu.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da sich die Plattform ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Absatz 2).
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Helfwerker, ein Geschäftsbereich der Learndev e.K.
Inhaber: Marius Helf
Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main
E-Mail: info@helfwerker.de
Telefon: +49 151 298 518 33
Web: www.helfwerker.de
Stand: Juli 2026. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (/avv) und die Liste der Unterauftragsverarbeiter (/unterverarbeiter) sind Bestandteil dieser AGB.